In Europa müssen Weine klassifiziert werden. Ob die Winzer nun wollen, oder nicht.

Die IGP Pays d’Oc ist eine flexible Wein-Klassifikation in Südfrankreich. Was sie erlaubt, warum sie umstritten ist – und welche Weine im weinraum zu finden sind.

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In Europa müssen Weine klassifiziert werden. Ob die Winzer nun wollen, oder nicht.

Indikation und Klassifikation von Wein in Frankreich

In Frankreich muss jeder Wein klassifiziert werden, bevor er verkauft oder exportiert werden darf – auch dann, wenn der Winzer mit dem System hadert oder es grundsätzlich ablehnt. Die Verpflichtung zur Klassifikation basiert auf der europaweit geltenden Weinmarktordnung, die in Frankreich durch das Landwirtschaftsministerium und das INAO (Institut National de l’Origine et de la Qualité) umgesetzt wird.

Gesetzlich vorgeschriebene Wein-Kategorien

Alle Weine müssen einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet werden:

  • AOP – Appellation d’Origine Protégée: streng regulierte Ursprungsbezeichnung
  • IGP – Indication Géographique Protégée: geschützte geografische Angabe mit mehr Spielraum
  • Vin de France: ehemals Vin de Table – ohne Herkunftsangabe

Wie der Klassifikationsprozess abläuft

1. Entscheidung vor der Lese

Der Winzer muss sich vor der Ernte für eine Kategorie entscheiden. Diese Wahl beeinflusst, welche Rebsorten verwendet werden dürfen, welche Ertragsgrenzen gelten, wann geerntet werden darf und wie der Ausbau erfolgt. Diese Entscheidung wird bei der zuständigen Stelle registriert.

2. Erntemeldung

Jede Lese wird bei der französischen Zollbehörde DGDDI gemeldet. Dies ist Pflicht und dient der Rückverfolgbarkeit und mengenmäßigen Kontrolle.

3. Prüfung und Genehmigung

AOP- und IGP-Weine werden von Prüfgremien analysiert (Alkohol, Säure, SO₂, flüchtige Säure) und verkostet. Nur bei Bestehen wird die Vermarktung unter der jeweiligen Bezeichnung erlaubt. Im Fall des Nichtbestehens erfolgt eine Rückstufung – meist zu Vin de France.

Warum nicht alles als "Landwein" (Vin de France)?

Die niedrigste Stufe bietet zwar größte Freiheiten – etwa bei der Rebsortenwahl oder beim Stil –, schränkt aber die Außendarstellung stark ein:

  • Keine Region darf angegeben werden
  • Rebsorte und Jahrgang nur mit zusätzlicher Anmeldung und Analyse
  • Keine Vermarktungsförderung oder Schutzmechanismen

Daher ist Vin de France nur für wenige Winzer attraktiv. Wer Wert auf Rebsorten- und Jahrgangsangabe legt, weicht auf IGP aus. Wer regional gebunden ist, strebt meist AOP an – trotz der Bürokratie.

Was passiert bei Verweigerung?

Winzer, die sich der Klassifikation entziehen, dürfen ihren Wein nicht in den Verkehr bringen. Ohne Kategorie darf kein Verkauf, keine Etikettierung, kein Export erfolgen. Verstöße führen zu Sanktionen durch Zoll oder DGCCRF. Auch unabhängige Winzer, die mit den Regelwerken fremdeln, müssen sich daher zumindest formal einordnen – häufig als Vin de France mit eigenständiger Vermarktung.

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