Glykol

Zu unterscheiden sind die chemisch ähnlichen, aber biologisch harmlosen Substanzen wie Glycerin oder Propylenglykol

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Glykole sind zweiwertige Alkohole, die in der organischen Chemie zu den Dihydroxyverbindungen zählen. Zu den bekanntesten Vertretern gehören Ethylenglykol (1,2-Ethandiol) und Diethylenglykol, die als Frostschutzmittel, Lösungsmittel oder Weichmacher in der Industrie verwendet werden. In Lebensmitteln sind diese Substanzen nicht zugelassen, da sie bereits in kleinen Mengen gesundheitsschädlich sein können.

Im Zusammenhang mit Wein wurde Glykol vor allem durch den Glykolskandal von 1985 bekannt. Damals wurde Diethylenglykol illegal verwendet, um Weinen nach dem Zusatz von Wasser oder Süßreserve mehr Fülle zu verleihen. Der Stoff ist im Weinrecht der Europäischen Union heute verboten. Moderne Analysemethoden wie Gaschromatographie oder Massenspektrometrie können selbst geringste Mengen nachweisen.

Zu unterscheiden sind die chemisch ähnlichen, aber biologisch harmlosen Substanzen wie Glycerin oder Propylenglykol, die im Rahmen der alkoholischen Gärung natürlicherweise entstehen oder als Zusatzstoff (z. B. in Aromen oder Etikettenleim) in geringen Mengen zugelassen sind. Diese Stoffe sind nicht toxisch und haben keinerlei Verbindung zu Diethylenglykol oder dessen Verwendung im Weinbau.

Glykolverbindungen kommen also entweder in technischen Anwendungen oder – in verwandter Form – als physiologische Nebenprodukte der Gärung vor. In fertigen Weinen dürfen toxische Glykole nicht enthalten sein. Ihre Anwendung ist verboten, ihre Anwesenheit wäre nachweisbar.

Thomas Henke schreibt seit über 20 Jahren im weinraum über Wein, Winzer, Regionen und den Genuß von Wein. Mehr über den Autor.
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